Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht der häufig gestellten Fragen und deren Antworten. Wird Ihre Frage hier nicht beantwortet, setzen Sie sich gerne mit unserem Support-Team in Verbindung.
01806 - 554 808* (Montag-Freitag 8.00 - 20.00 Uhr, Samstag 8.00 - 18.00 Uhr)
*Jeweils 20 Cent pro Verbindung aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunk max. 60 Cent pro Verbindung.
Der Lost & Found Service ist eine Dienstleistung der Extrapolice24 Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft mbH. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Gerät (bspw. ein Handy) über die eindeutige Serien- bzw. IMEI-Nummer kostenfrei zu registrieren. Melden Sie dieses Gerät im Falle eines Verlustes beim Lost & Found Service als verloren und wird dies gefunden, so organisieren wir die Rückführung Ihrer verloren gegangenen Sache. |
Nein. Als Inhaber eines Handyschutzbrief Basic oder Handyschutzbrief Premium ist Ihr Gerät mit erfolgter Registrierung des Handyschutzbriefs über die Internetseite www.extrapolice24.de/handyschutzbrief automatisch zum Lost & Found Service angemeldet. Für den Cyperport Apple Extra-Schutz ist ebenfalls keine gesonderte Registrierung erforderlich. |
Mit Auslieferung Ihres Handyschutzbrief Basic oder Handyschutzbrief Premium erhalten Sie einen kleinen Aufkleber, den Sie direkt am registrierten Gerät anbringen. Dieser Aufkleber weist den Finder darauf hin, sich nach Fund mit uns in Verbindung zu setzen. Cyberport Apple Extra-Schutz-Kunden können kostenlos einen Aufkleber über unser Kontakformular ordern. |
Im Falle eines Diebstahls Ihres beim Lost & Found Service registrierten Gerätes kann Ihnen dies helfen, über einen eventuellen Gebrauchtkäufer der gestohlenen Sache Ihr rechtmäßiges Eigentum zurück zu erlangen. |
Sobald der Finder eines mit einem Lost & Found Aufkleber bestückten Gerätes sich mit uns in Verbindung gesetzt hat prüfen wir, ob das gefundene Gerät tatsächlich über den Lost & Found Service registriert wurde und ermitteln somit den rechtmäßigen Eigentümer. Der Finder erhält von uns eine Versandmarke und Verpackungsmaterial, um uns das gefundene Gerät kostenfrei zu zusenden. Anschließend sorgen wir für die Rückführung Ihres Gerätes an Sie. |
Sowohl die Nutzung des Lost & Found Service als auch die Rückführung einer verloren gegangenen Sache an den rechtmäßigen Eigentümer ist kostenfrei. |
Da wir Ihr Gerät zunächst vom Finder erhalten, prüfen wir dieses selbstverständlich auf sichtbare Defekte. Sollte an einem wiedergefundenen Handy bspw. das Display einen Defekt erlitten haben, senden wir dies - noch vor der Rückführung an Sie - an einen Reparatur-Servicepartner, geben Ihnen jedoch den Hinweis, dass Ihr Gerät gefunden wurde und nach Reparatur an Sie zurückgesandt wird. Hat Ihr Gerät einen irreparablen Totalschaden erleiden müssen, erhalten Sie im Zuge der Schadenregulierung über Ihren Handyschutzbrief – Vertrag ein Gerät gleicher Art im Austausch. |
Die eigentliche Reparatur an Ihrem Gerät oder den Austausch im Falle eines Totalschadens müssen Sie nicht zahlen. Gemäß Vereinbarung haben Sie jedoch einen vertraglichen Eigenkostenanteil von 40,- € im Handyschutzbrief Basic, 60,- € im Handyschutzbrief Premium, 10 % der Deckungssumme bei Beschädigungen bzw 25 % der Deckungssumme bei Diebstahl im Cyperport Apple Extra-Schutz. |
Ist Ihr Gerät im Zuge eines Handyschutzbrief Basic oder Handyschutzbrief Premium Erwerbs für den Lost & Found Service registriert, übernimmt die Extrapolice24 Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft die Zahlung des Finderlohns an den Finder nach Rückführung der verloren gegangenen Sache an den rechtmäßigen Eigentümer in Höhe von 50,- €. |
Bei der Inanspruchnahme des Lost & Found Service gibt es keinerlei Beschränkung. Lediglich die Kostenübernahme des Finderlohns erfolgt maximal 2 Mal innerhalb der Vertragslaufzeit Ihres Handyschutzbrief Basic oder Handyschutzbrief Premium. Ab der dritten Rückführung ein und der selben verloren gegangenen Sache organisiert die Extrapolice24 Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft mbH zwar diese, der Anspruch des Finders auf Finderlohn gemäß §§ 970, 971 BGB muss dieser dann jedoch gegenüber dem Eigentümer geltend machen. |